Metallverarbeitung, Metallerzeugung, Fahrzeugbau, Kfz-Reparaturen, Großhandel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Dienstleistungen, Verkehr und Maschinenbau. Sie kontrollieren betriebliche Einrichtungen, Maßnahmen, Arbeitsbedingungen und Verfahren auf Übereinstimmung mit den Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für Beschäftigte; dazu gehört auch die Überwachung der Arbeitszeiten und des Jugendarbeitsschutzes Sie überprüfen betriebliche Anlagen auf Übereinstimmung mit den Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zum Ableiten betrieblicher Abwässer und zur Lagerung, Verwertung und Entsorgung betrieblicher Abfälle in Betrieben Sie beraten die Betriebe in den vorgenannten Aufgabengebieten Sie führen selbständig die Bewilligungen und Erlaubnisverfahren sowie das Erteilen von Ausnahmen nach den Grundsätzen im Arbeitsschutz sowie die Abgabe von Fachstellungnahmen in Verfahren nach Abfall-, Bau-, Immissionsschutz-, Sprengstoff- und Wasserrecht durch Die Durchführung verwaltungs- und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben Sie bearbeiten Arbeitnehmer- und Nachbarschaftsbeschwerden Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.